Überblick
Gutscheinmodell
- Wir verkaufen unseren Kunden einen Wertgutschein von JSMD („JSMD-Gutschein“), der ausschließlich bei Jochen Schweizer oder mydays eingelöst werden kann.
- Wenn der Kunde den JSMD-Gutschein bei Jochen Schweizer oder mydays einlöst, kaufen wir unmittelbar bei Ihnen einen Partner-Erlebnisgutschein für Ihr Erlebnis zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen ein, zahlen den dafür vereinbarten Einkaufspreis an einen Zahlungsdienstleister und leiten ihren Partner-Erlebnisgutschein direkt an den Kunden weiter.
- Mit ausschließlich diesem Partner-Erlebnisgutschein legitimiert sich der Kunde bei Ihnen und nimmt am Erlebnis teil.
- Nach dem Erlebnis rechnen Sie wie gewohnt über das JSMD-Partnerportal die Partnergutscheine ab. Dies ist für den Zahlungsdienstleister das Signal, den für sie durch JSMD bereits hinterlegten Einkaufspreis auf Ihr Bankkonto zu überweisen.
Wie sieht der Ablauf aus?
- Der Kunde löst seinen JSMD-Gutschein ein, wählt ihr Erlebnis und vereinbart einen Termin.
- JSMD kauft daraufhin Ihren Partner-Erlebnisgutscheins an (er wird durch JSMD für Sie erstellt) und leitet ihn an den Kunden weiter
- Der Kunde legitimiert sich bei Ihnen vor Ort mit Ihrem Partner-Erlebnisgutschein (statt wie bisher mit dem JSMD-Gutschein) und nimmt am Erlebnis teil.
- Nach der Durchführung des Erlebnisses rechnen Sie wie gewohnt über das einheitliche JSMD Partnerportal ab und erhalten vom Zahlungsdienstleister den Einkaufspreis (entspricht dem bisherigen „Auszahlungsbetrag“) für Ihren Partner-Erlebnisgutschein auf Ihr Bankkonto überweisen.
Wie funktioniert die Buchung der Erlebnisse?
- Der bequemste Weg für Kunden und Erlebnispartner ist die Terminbuchung bei Einlösung des JSMD-Gutscheins und Kauf Ihres Partner-Erlebnisgutscheins auf der JSMD-Plattform („Direktbuchung“). Für die Buchung der Erlebnisse wird es aber auch weiterhin die Möglichkeit des „Partnerchats“ geben.
Vorteile für mich als Erlebnispartner
Welchen finanziellen Vorteil hat die Umstellung für mich?
- Kein Preisrisiko: Sie erhalten immer den zum Zeitpunkt der Einlösung bei JSMD (also dem Zeitpunkt, in dem wir von Ihnen den Partner-Erlebnisgutschein ankaufen) gültig vereinbarten Betrag.
- Wir kaufen Ihren Partner-Erlebnisgutschein immer zu dem Einkaufspreis ein, der zum Zeitpunkt des Ankaufs mit Ihnen vereinbart ist.
- Kein Zahlungsrisiko: Der Zahlungsdienstleister steht für die garantierte Auszahlung des Einkaufspreises, wenn das Erlebnis stattgefunden hat. Sobald der Kunde seinen JSMD-Gutschein für ein Erlebnis des Partners einlöst, zahlt JSMD den Einkaufspreis bereits zusammen mit dem Ankauf des Partner-Erlebnisgutscheins an den Zahlungsdienstleister. Daher ist es zwingend nötig, dass jeder Partner ein eigenes Konto beim Zahlungsdienstleister führt. Die dafür fälligen Gebühren übernimmt dauerhaft JSMD.
- Späteste Auszahlung nach 12 Monaten: JSMD garantiert eine vorgezogene Auszahlung des gültigen Einkaufspreises für angekaufte Partnergutscheine mit Terminvereinbarung nach spätestens 12 Monaten. Die gesetzliche Gültigkeit der Partnergutscheine von 3 Jahren bleibt davon unberührt.
Gutscheine
Muss ich selbst die Partner- Erlebnisgutscheine für meine Erlebnisse bereitstellen?
- Nein, die Herstellung und Verwaltung der bei Ihnen angekauften Partner-Erlebnisgutscheine wird von uns ohne weitere Kosten für Sie übernommen, so dass Sie keinerlei Mehraufwand haben.
Was bedeutet die Gültigkeit der Partner-Erlebnisgutscheine?
- Da bei der Einlösung der JSMD-Wertgutscheine durch den Kunden ein neuer Gutschein, nämlich Ihr Partner-Erlebnisgutschein generiert wird, gilt hier die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Ende des Kalenderjahres (bei Verkäufen in/nach Österreich/Schweiz gelten abweichende Fristen). Das ist ein rein rechtliches Erfordernis.
- Wenn der Kunde seinen JSMD-Gutschein einlöst, möchte die überwiegende Mehrzahl der Kunden einen Termin vereinbaren, um das Erlebnis zeitnah wahrzunehmen. Ein vom Kunden gebuchter Termin ist verbindlich.
- Dies ist für den Kunden besonders bequem und einfach, wenn Sie Ihre Termine im JSMD-Partnerportal einstellen und der Kunde sich direkt auf einen verbindlichen Termin einbuchen kann. Dies stellt keine Änderung zum bisherigen Modell dar.
Kann ich vom Kunden Aufpreise oder Zuzahlungen verlangen?
- Für die im Partner-Erlebnisgutschein enthaltenen Leistungen sind Zuzahlungen oder Aufpreise nicht zulässig.
- Möglich sind lediglich kostenpflichtige Zuzahlungen für Zusatzleistungen, die der Kunde dazubuchen möchte (z.B. eine Zusatznacht im Hotel, ein Video vom Erlebnis oder eine längere Fahrzeit mit einem Fahrzeug).
- Eine Zubuchung weiterer Leistungen darf für den Kunden in keinem Fall verpflichtend sein.
Abrechnung
Wie funktioniert die Abrechnung?
- Nach durchgeführtem Erlebnis rechnen Sie wie bisher Ihre Partner-Erlebnisgutscheine in unserem Partnerportal JEP ab. Dies stößt automatisch die Überweisung des Einkaufspreises bzw. der Summe der Einkaufspreise aller abgerechneten Gutscheine gemäß den vereinbarten Zahlungszielen vom Zahlungsdienstleister auf Ihr Konto an.
Kann ich einen JSMD-(Wert)Gutschein abrechnen?
- Nein, JSMD-Gutscheine dürfen von Ihnen aus regulatorischen Gründen nicht angenommen werden und können bei uns auch nicht abgerechnet werden (als JSMD-Gutschein zählen dabei auch Erlebnisboxen u.ä.).
- Abrechenbar sind ausschließlich Ihre von uns bei Ihnen angekauften und an die Kunden weitergeleiteten Partner-Erlebnisgutscheine. Sollten sich Kunden ohne Partner-Erlebnisgutschein bei Ihnen melden, vereinbaren Sie keine Termine und führen Sie das Erlebnis nicht durch, bevor der Kunde seinen JSMD-Gutschein bei uns eingelöst hat und wir von Ihnen einen entsprechenden Partner-Erlebnisgutschein angekauft haben. JSMD-Gutscheine werden für Kunden und Partner optisch klar als solche zu erkennen sein und sich von Partner-Erlebnisgutscheinen unterscheiden.
- Die Einlösung von JSMD-Gutscheinen können unsere Kunden auch bequem mobil am Smartphone vornehmen, im Notfall unter Umständen und bei freien Terminen auch noch unmittelbar vor dem Erlebnis vor Ort. Im JSMD-Partnerportal können Sie alle Ihre Partner-Gutscheine einsehen und damit den Kunden mit seinem Partner-Erlebnisgutschein vor Ort auch überprüfen.
Zahlungsdienstleister
Wer ist der Zahlungsdienstleister und welche Rolle hat er in meiner Kooperation mit JSMD?
- Für die Abwicklung der Zahlungen zwischen JSMD und Ihnen als Erlebnispartner nutzen wir Stripe.
- Stripe ist einer der führenden Zahlungsdienstleister in Europa, erfüllt selbstverständlich alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen und bietet mit der Markplatz-Zahlungsplattform „Stripe Connect“ genau das Produkt, das wir in Zukunft für die Zahlungsabwicklung nutzen wollen.
- Auf dieser „JSMD Stripe Connect“-Plattform führt JSMD und jeder unserer Erlebnispartner sein eigenes Verrechnungskonto. Wenn JSMD bei JSMD-Gutschein-Einlösung einen Partnergutschein ankauft, erfolgt die Zahlung des Einkaufspreises dafür vom JSMD-Konto auf das jeweilige Partnerkonto der „JSMD Stripe Connect“-Plattform.
Wie arbeite ich als Erlebnispartner mit dem Zahlungsdienstleister zusammen?
- Als Erlebnispartner eröffnen Sie direkt bei Stripe in eigenem Namen ein Verrechnungskonto („Stripe Connected Account Agreement“) und identifizieren sich einmalig wie bei Kontoeröffnungen rechtlich vorgeschrieben („KYC“-Prozess). Danach können Sie darüber Zahlungen von JSMD für Ihre verkauften und abgerechneten Partnergutscheine erhalten und auf das Konto Ihrer Hausbank übertragen lassen.
- Die Kosten für Kontoeröffnung, Zahlungstransaktionen und Betrieb übernimmt JSMD für Sie so lange unsere Kooperation besteht.Ihr „Stripe Connected Account“-Konto können Sie ausschließlich für Ihre JSMD-Kooperation nutzen, nicht für etwaige andere Kooperationspartner oder sonstige Zwecke.
Welche Kosten fallen für mich für dieses Konto an?
- Alle Kosten von Betrieb und Nutzung Ihres „Stripe Connected Account“-Verrechnungskontos übernimmt JSMD für die Dauer unserer Kooperation.
Wie und wann kann ich auf mein Guthaben auf meinem Konto zugreifen?
- Sie können jederzeit über das Online-Banking auf ihr „Stripe Connected Account“ Konto zugreifen.
- Zahlbeträge über bereits verkaufte aber noch nicht abgerechnete Partner-Erlebnisgutscheine sind einsehbar, aber bis zur Abrechnung noch nicht freigegeben, d.h. Sie können noch nicht darüber verfügen.
- Diese Beträge werden mit der Abrechnung bzw. auch mit der automatischen Abrechnung nach 12 Monaten für Sie freigegeben und automatisch an Ihr hinterlegtes Referenzkonto (z.B. bei Ihrer Hausbank) überwiesen. Sollte ein angekaufter Partnergutschein vom Kunden zurückgegeben oder durch Sie storniert worden sein, wird die entsprechende noch nicht freigegebene Zahlung ebenfalls storniert.
- Gutscheine mit bereits freigegebenen Zahlbeträgen können nicht mehr zurückgegeben oder storniert werden.