Überblick
- JSMD ändert voraussichtlich im 4. Quartal 2024 das operative Gutscheinmodell, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und das vollständige Erlebnisportfolio wieder anbieten zu können.
- Das bedeutet, dass damit auch die operativen Details der Zusammenarbeit mit unseren Partnern angepasst werden müssen:
- Bisher werden eingelöste JSMD-Gutscheine von unseren Partnern akzeptiert und nach dem Erlebnis mit JSMD abgerechnet.
- Zukünftig kauft JSMD für eingelöste JSMD-Gutscheine beim entsprechenden Partner einen Partnergutschein und leitet ihn dann an den Kunden weiter. Dies erfolgt in einem vollautomatisierten Prozess, den JSMD für die Partner bereitstellt. Der Kunde erhält mit diesem Partnergutschein sein Erlebnis und der Partner rechnet ausschließlich diese eigenen Partnergutscheine danach mit JSMD ab.
- Die Auszahlung des abgerechneten Auszahlungsbetrags wird in Zukunft nicht mehr direkt von JSMD an die Partner gehen. Stattdessen zahlt JSMD den Betrag bei Einlösung/Ankauf an einen Zahlungsdienstleister, der nach der Abrechnung den vollen Betrag dem Partner zugänglich macht.
- Wegen diesem neuen sogenannten „Voucher4Voucher“-Gutscheinmodell („V4V-Modell“) ist leider auch die formale Unterzeichnung eines neuen Kooperationsvertrags notwendig, in dem Leistungen, Preise etc. aber unverändert bleiben.
- Unsere Partner profitieren durch dieses V4V-Modell gleich dreifach:
- Kein Preisrisiko mehr: JSMD zahlt den bei Einlösung/Ankauf vereinbarten Einkaufspreis, nicht den, der bei Kauf des JSMD-Gutscheins galt.
- Kein Zahlungsrisiko : Der Zahlungsdienstleister steht für die garantierte Auszahlung des Einkaufspreises, wenn das Erlebnis stattgefunden hat.
- Späteste Auszahlung nach 12 Monaten: Die JSMD garantiert eine vorgezogene Auszahlung des gültigen Einkaufspreises für angekaufte Partnergutscheine ohne Terminvereinbarung nach spätestens 12 Monaten. Die gesetzliche Gültigkeit der Partnergutscheine von 3 Jahren bleibt davon unberührt.
- Die Unterzeichnung des neuen „V4V“-Kooperationsvertrags und die für unsere Partner kostenlose Eröffnung eines Verrechnungskontos beim Zahlungsdienstleister ist nach dem Start des neuen V4V-Gutscheinmodells verpflichtend für alle Partner ohne Ausnahme.
Vertragsänderung
Warum wird die Zusammenarbeit mit Ihnen auf eine neue Basis gestellt?
- In den vergangenen Jahren hat die Regulierung von Zahlungsmitteln/-diensten stetig zugenommen, unter anderem durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Unter diese Regularien können auch Geschäfte mit bestimmten Gutscheinen fallen.
- Im Frühjahr 2023 haben wir uns intensiv mit den Vorgaben des ZAGs auseinandergesetzt und einige Anpassungen unseres Gutscheinmodells vorgenommen, die jedoch für uns, unsere Kunden und auch für Sie als unsere Erlebnispartner leider erhebliche Einschränkungen bedeuten.
- Daher überarbeiten wir nun grundlegend unser Gutscheinmodell, um einerseits regulatorische Fragestellungen dauerhaft zu klären und andererseits wieder vollumfänglich agieren zu können.
- Mit den Änderungen verschaffen wir uns die Möglichkeit, in Zukunft wieder ein umfassendes Produktportfolio am Markt anbieten zu können. Das schließt Produkte über EUR 250 ebenso ein wie eine flexible Einlösung von Gutscheinen. Basis hierfür ist der neue “V4V”-Kooperationsvertrag.
Wie wird sich die gemeinsame Zusammenarbeit ändern?
- Statt wie bisher eine reine Vermittlerrolle einzunehmen, bei der wir einen Vertrag zwischen Ihnen und dem Kunden vermitteln und nach Durchführung der Erlebnisse die Kundengelder abzüglich einer Vermittlungsprovision an Sie auszahlen, werden wir diesen Prozess künftig in zwei getrennte Rechtsgeschäfte aufteilen:
- Wir verkaufen unseren Kunden einen Wertgutschein von JSMD („JSMD-Gutschein“), der ausschließlich bei Jochen Schweizer oder mydays eingelöst werden kann.
- Wenn der Kunde den JSMD-Gutschein bei Jochen Schweizer oder mydays einlöst, kaufen wir unmittelbar bei Ihnen einen Partner-Erlebnisgutschein für Ihr Erlebnis zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen ein, zahlen den dafür vereinbarten Einkaufspreis an einen Zahlungsdienstleister und leiten ihren Partner-Erlebnisgutschein direkt an den Kunden weiter.
- Mit ausschließlich diesem Partner-Erlebnisgutschein legitimiert sich der Kunde bei Ihnen und nimmt am Erlebnis teil.
- Nach dem Erlebnis rechnen Sie wie gewohnt über das JSMD-Partnerportal die Partnergutscheine ab. Dies ist für den Zahlungsdienstleister das Signal, den für sie durch JSMD bereits hinterlegten Einkaufspreis auf Ihr Bankkonto zu überweisen.
Was ändert sich für mich im Ablauf?
- Für Sie ändert sich der Ablauf nach Einlösung des JSMD-Gutscheins durch den Kunden wenig:
- Der Kunde löst seinen JSMD-Gutschein ein, wählt ihr Erlebnis und vereinbart einen Termin.
- JSMD kauft daraufhin Ihren Partner-Erlebnisgutscheins an (er wird durch JSMD für Sie erstellt) und leitet ihn an den Kunden weiter
- Der Kunde legitimiert sich bei Ihnen vor Ort mit Ihrem Partner-Erlebnisgutschein (statt wie bisher mit dem JSMD-Gutschein) und nimmt am Erlebnis teil.
- Nach der Durchführung des Erlebnisses rechnen Sie wie gewohnt über das einheitliche JSMD Partnerportal ab und erhalten vom Zahlungsdienstleister den Einkaufspreis (entspricht dem bisherigen „Auszahlungsbetrag“) für Ihren Partner-Erlebnisgutschein auf Ihr Bankkonto überweisen.
- In der Praxis ist das kein wesentlicher Unterschied im Ablauf, juristisch aber werden aus einem zukünftig zwei Rechtsgeschäfte.
- Etwaige steuerliche Auswirkungen bitten wir Sie direkt mit Ihrem Steuerberater zu klären.
Kann ich auch beim bisherigen Vermittler-Modell bleiben?
- Leider können wir Ihnen dies nicht ermöglichen, da wir unser bisheriges Gutscheinmodell als Vermittler mit der Umstellung auf das neue Modell einstellen werden.
- Dies liegt insbesondere an der steigenden Regulierung von Gutscheinen und den regulatorischen Auflagen an das Vermittlungsgeschäft.
Welche Erlebnisse sind von der Umstellung betroffen?
- Es sind ausnahmslos alle bei JSMD erhältlichen Erlebnisse betroffen.
- Das bedeutet auch, dass nach der Anpassung der Geschäftsprozesse alle Erlebnisse – auch die mit einem Verkaufspreis über 250€ – wieder online und offline (im Handel) für unsere Kunden zur Verfügung stehen werden.
Was verändert sich für die Kunden?
- Aus Kundenperspektive bleiben der Gutscheinkauf und die Gutscheineinlösung bei Jochen Schweizer oder mydays genauso einfach wie bisher. Die Einlösung für den Kunden wird jedoch noch flexibler sein als heute.
Wie funktioniert die Buchung der Erlebnisse?
- Der bequemste Weg für Kunden und Erlebnispartner ist die Terminbuchung bei Einlösung des JSMD-Gutscheins und Kauf Ihres Partner-Erlebnisgutscheins auf der JSMD-Plattform („Direktbuchung“). Für die Buchung der Erlebnisse wird es aber auch weiterhin die Möglichkeit des „Partnerchats“ geben.
Vorteile für mich als Erlebnispartner
Welchen finanziellen Vorteil hat die Umstellung für mich?
- Kein Preisrisiko mehr: Gegenüber dem aktuellen Modell entfällt Ihr Preisrisiko zwischen dem Zeitpunkt des JSMD-Gutscheinkaufs und dem Zeitpunkt der Einlösung. Sie erhalten zukünftig immer den zum Zeitpunkt der Einlösung bei JSMD (also dem Zeitpunkt, in dem wir von Ihnen den Partner-Erlebnisgutschein ankaufen) gültig vereinbarten Betrag.
- Im Detail: Bisher haben Sie immer einen Auszahlungsbetrag für die Durchführung Ihres Erlebnisses erhalten, der sich am Verkaufsdatum des Jochen Schweizer- oder mydays-Gutscheins orientiert hat. Das stellte für Sie, insbesondere wenn Gutscheine erst spät im Gültigkeitszeitraum eingelöst wurden, teilweise ein erhebliches betriebswirtschaftliches Risiko dar, wenn in der Zwischenzeit die Kosten für die Durchführung massiv gestiegen waren. Gerade im Jahr 2022 war das aufgrund der Kostenexplosion im Bereich Energie, Treibstoffe und der hohen Inflationsrate für viele unserer Partner ein großes Problem.
- Mit dem neuen Prozess kaufen wir Ihren Partner-Erlebnisgutschein immer zu dem Einkaufspreis ein, der zum Zeitpunkt des Ankaufs mit Ihnen vereinbart ist. Damit liegt das Risiko gestiegener Kosten nicht mehr bei Ihnen. Das gilt für die Einlösung aller von Jochen Schweizer oder mydays nach der Umstellung der Prozesse verkauften JSMD-(Wert)Gutscheine.
- Kein Zahlungsrisiko: Der Zahlungsdienstleister steht für die garantierte Auszahlung des Einkaufspreises, wenn das Erlebnis stattgefunden hat. Sobald der Kunde seinen JSMD-Gutschein für ein Erlebnis des Partners einlöst, zahlt JSMD den Einkaufspreis bereits zusammen mit dem Ankauf des Partner-Erlebnisgutscheins an den Zahlungsdienstleister. Daher ist es zwingend nötig, dass jeder Partner ein eigenes Konto beim Zahlungsdienstleister führt. Die dafür fälligen Gebühren übernimmt dauerhaft JSMD.
- Späteste Auszahlung nach 12 Monaten: JSMD garantiert eine vorgezogene Auszahlung des gültigen Einkaufspreises für angekaufte Partnergutscheine ohne Terminvereinbarung nach spätestens 12 Monaten. Die gesetzliche Gültigkeit der Partnergutscheine von 3 Jahren bleibt davon unberührt.
Gutscheine
Muss ich selbst die Partner- Erlebnisgutscheine für meine Erlebnisse bereitstellen?
- Nein, die Herstellung und Verwaltung der bei Ihnen angekauften Partner-Erlebnisgutscheine wird von uns ohne weitere Kosten für Sie übernommen, so dass Sie keinerlei Mehraufwand haben.
Was bedeutet die Gültigkeit der Partner-Erlebnisgutscheine in §5 Abs. 4?
- Da bei der Einlösung der JSMD-Wertgutscheine durch den Kunden ein neuer Gutschein, nämlich Ihr Partner-Erlebnisgutschein generiert wird, gilt hier die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Ende des Kalenderjahres (bei Verkäufen in/nach Österreich/Schweiz gelten abweichende Fristen). Das ist ein rein rechtliches Erfordernis.
- In der Praxis wird sich das Kundenverhalten im neuen Modell nicht ändern. Wenn der Kunde seinen JSMD-Gutschein einlöst, möchte die überwiegende Mehrzahl der Kunden einen Termin vereinbaren, um das Erlebnis zeitnah wahrzunehmen. Ein vom Kunden gebuchter Termin ist verbindlich.
- Dies ist für den Kunden besonders bequem und einfach, wenn Sie Ihre Termine im JSMD-Partnerportal einstellen und der Kunde sich direkt auf einen verbindlichen Termin einbuchen kann. Dies stellt keine Änderung zum bisherigen Modell dar.
Kann ich vom Kunden Aufpreise oder Zuzahlungen verlangen?
- Für die im Partner-Erlebnisgutschein enthaltenen Leistungen sind Zuzahlungen oder Aufpreise nicht zulässig.
- Möglich sind lediglich kostenpflichtige Zuzahlungen für Zusatzleistungen, die der Kunde dazubuchen möchte (z.B. eine Zusatznacht im Hotel, ein Video vom Erlebnis oder eine längere Fahrzeit mit einem Fahrzeug).
- Eine Zubuchung weiterer Leistungen darf für den Kunden in keinem Fall verpflichtend sein.
Wie kann ich zukünftig meine Preise anpassen?
- Wenn sich Ihre Verkaufspreise ändern, teilen Sie uns das wie gewohnt mit und wir veranlassen eine Vertragsanpassung für den Einkaufspreis.
- Bitte beachten Sie, dass eine Preisanpassung zukünftig nur noch maximal einmal pro Jahr möglich ist. Nur so ist es uns möglich, das Preisrisiko zu tragen und den Kunden eine Leistungs- und Preisgarantie für ihre Jochen Schweizer- oder mydays-Gutscheine zu geben.
- Natürlich muss auch weiterhin dem Kunden mit Partner-Erlebnisgutschein die entsprechende Leistung ohne Einschränkung oder Zuzahlung gewährt werden.
Abrechnung
Wie funktioniert die Abrechnung?
- Zukünftig kaufen wir bei Einlösung des JSMD-Gutscheins durch unsere Kunden Ihren Partner-Erlebnisgutschein an und erstellen für Sie eine entsprechende Kaufbestätigung.
- Gleichzeitig zahlen wir bereits beim Ankauf des Partner-Erlebnisgutscheines den vereinbarten Einkaufspreis an den Zahlungsdienstleister.
- Zusätzlich erhalten Sie von uns darüber eine Gutschrift, die als Rechnungsersatz gilt und alle umsatzsteuerlich relevanten Merkmale umfassen wird. Sie stellen uns also keine Rechnung. Damit wir die Gutschrift korrekt erstellen können, werden wir einige (Steuer-)Daten von Ihnen abfragen und dauerhaft aktuell halten müssen (z.B. bei Leistungsänderungen) (siehe auch Fragen zum Thema Erforderliche Informationen für die Abrechnung).
- Bestätigung und Gutschrift werden im Partnerportal in Ihrem persönlichen Account hinterlegt und steht Ihnen zur Einsicht/zum Download bereit.
- Nach durchgeführtem Erlebnis rechnen Sie wie bisher Ihre Partner-Erlebnisgutscheine in unserem Partnerportal JEP ab. Dies stößt automatisch die Überweisung des Einkaufspreises bzw. der Summe der Einkaufspreise aller abgerechneten Gutscheine gemäß den vereinbarten Zahlungszielen vom Zahlungsdienstleister auf Ihr Konto an.
Verändern sich die Zahlungsbedingungen?
- Nein, die vereinbarten Abrechnungskonditionen bzw. Zahlungsbedingungen bleiben genauso wie bisher.
- Die in den bisherigen Leistungsübersichten vereinbarten Auszahlungsbeträge/ Zahlbeträge/ Mindestauszahlungsbeträge bleiben in der Höhe unverändert und stellen zukünftig unseren „Einkaufspreis“ dar.
Was passiert bei der Einlösung von „Altgutscheinen“?
- Bei der Einlösung von Gutscheinen, die Jochen Schweizer oder mydays vor der Umstellung auf das „Voucher4Voucher“-Modell verkauft haben, kaufen wir ebenfalls einen Partner-Erlebnisgutschein bei Ihnen an. Die Höhe des Einkaufspreises orientiert sich aber wie bisher am Verkaufsdatum des eingelösten Jochen Schweizer- oder mydays-Gutscheines.
- Im Falle von verlängerten Altgutscheinen erhalten Sie bei der Abrechnung, sofern sich die Auszahlungsbeträge verändert haben, den erhöhten Auszahlungsbetrag als ”Einkaufspreis”, gedeckelt auf 10% pro Verlängerungsjahr (maximal möglich ist eine Erhöhung auf +30%) bzw. bis zum aktuellen Einkaufspreis. Hier verändert sich nichts zum bestehenden Prozess.
Kann ich einen JSMD-(Wert)Gutschein abrechnen?
- Nein, JSMD-Gutscheine dürfen von Ihnen aus regulatorischen Gründen nicht mehr angenommen werden und können bei uns auch nicht mehr abgerechnet werden (als JSMD-Gutschein zählen dabei auch Erlebnisboxen u.ä.).
- Abrechenbar sind ausschließlich Ihre von uns bei Ihnen angekauften und an die Kunden weitergeleiteten Partner-Erlebnisgutscheine. Sollten sich Kunden ohne Partner-Erlebnisgutschein bei Ihnen melden, vereinbaren Sie keine Termine und führen Sie das Erlebnis nicht durch, bevor der Kunde seinen JSMD-Gutschein bei uns eingelöst hat und wir von Ihnen einen entsprechenden Partner-Erlebnisgutschein angekauft haben.
JSMD-Gutscheine werden für Kunden und Partner optisch klar als solche zu erkennen sein und sich von Partner-Erlebnisgutscheinen unterscheiden. - Die Einlösung von JSMD-Gutscheinen können unsere Kunden auch bequem mobil am Smartphone vornehmen, im Notfall unter Umständen und bei freien Terminen auch noch unmittelbar vor dem Erlebnis vor Ort. Im JSMD-Partnerportal können Sie alle Ihre Partner-Gutscheine einsehen und damit den Kunden mit seinem Partner-Erlebnisgutschein vor Ort auch überprüfen.
Erforderliche Informationen für die Abrechnung
Disclaimer: JSMD kann keine steuerliche Beratung bereitstellen. Für weitere und detaillierte Informationen wenden sich Partner an Ihren Steuerberater bzw. Ansprechpartner in der Buchhaltung.
Welche Informationen werden für die Abrechnung meiner Partnergutscheine zukünftig benötigt und warum?
- Mit dem Wechsel auf das Voucher4Voucher – Modell findet durch JSMD ein Kauf des Partnergutscheins vom Erlebnispartner zum Zeitpunkt der Einlösung des JSMD-Gutscheins statt. JSMD kauft diese Partner-Erlebnisgutscheine mit oder ohne Terminvereinbarung vom Partner an.
- In diesem Rahmen muss sichergestellt werden, dass Abrechnungs-Dokumente wie z.B. eine Gutschrift zwischen JSMD und Partner den korrekten Steuersatz pro Erlebnis/ Partner-Erlebnisgutschein aufweisen. Dazu ist es nötig, dass pro vom Partner angebotenen Erlebnis Partnerportal der richtige Steuersatz hinterlegt Ebenfalls notwendig für die ordnungsgemäße Erstellung und Abrechnung ist die Information über die steuerlichen Status des Partners.
Welche Angaben sind von mir als Partner nötig, um Abrechnungsdokumente korrekt auszustellen?
- Um die Gutschrift und weitere Auszahlungs-Dokumente korrekt auszustellen, ist es nötig, dass der Partner Informationen über den Steuerstatus für sich als Unternehmer (z.B. regelbesteuerter Unternehmer oder auch Kleinstunternehmer), als auch die steuerliche Beurteilung pro Erlebnis mitteilt (z.B. Steuersatz 19% bzw. ermäßigter Steuersatz 7%).
- Sofern Sie als Partner über eine Umsatzsteuer-ID verfügen, muss diese im Partnerportal im Bereich „Meine Daten“ angeben werden.
- Diese Angaben können Sie im Partnerportal im Bereich Kontoeinstellungen> Kontodaten überprüfen und ggfs. Aktualisieren.
- Ebenfalls ist es nötig, dass die vom Partner angebotenen Erlebnisse mit dem zutreffenden Steuersatz versehen werden.
- Diese Funktion wird vorrausichtlich ab dem 01.08.2024zur Verfügung stehen und wird im Bereich „Steuerdaten“ im Partnerportal zu erreichen sein.
Wer erstellt die Abrechnung zwischen mir als Partner und JSMD?
- Im Ablauf der Erstellung der Abrechnungsdokumente ändert sich nichts: nach wie vor kümmert sich JSMD um die Erstellung der Dokumente zwischen JSMD und Partner. Im sogenannten „umgekehrten Gutschrift-Verfahren“ erstellt JSMD mit Kauf des Partnergutscheins eine Gutschrift für den Partner.
Wie kann ich diese Information an JSMD geben und (z.B. bei Leistungsänderungen) aktuell halten?
- Für den Start des neuen Vertragsverhältnisses im V4V-Modell ist es nötig, dass jedes der vom Partner angebotenen Erlebnisse einen zugewiesenen Steuersatz erhalten muss:
- Dies kann im Partnerportal einfach und flexibel vom Partner selbst durchgeführt werden.
Wie trage ich die Informationen pro Erlebnis ein? Wie ist der Ablauf zum Eintrag der Steuersätze pro Erlebnis?
- Der Bereich „Steuerdaten “ weist die Möglichkeit aus, alle vom Partner angebotenen Erlebnisse mit einem Steuersatz zu versehen. Bei Aufruf des Tabs „Steuerdaten“ sieht der Partner eine Auflistung der von Ihm bei JSMD gelisteten Erlebnisse. Mit Klick auf das „Stift“-Icon können die Erlebnisse bearbeitet werden und der entsprechende Steuersatz hinterlegt werden. Mein Erlebnis verfügt über mehrere Steuersätze, wie gehe ich vor?
- Für Erlebnisse, die mehrere Steuersätze aufweisen, besteht die Möglichkeit im Partnerportal pro aufgeführtes Erlebnis mehrere Steuersätze zu hinterlegen. Mit Klick auf das „Stift-Icon öffnet sich die Bearbeitungs-Ansicht, über den Klick auf das „Plus“ -Icon wird eine weitere Spalte angelegt. Nach erfolgreicher Bearbeitung wird mit Klick auf den Button „Speichern“ die Eingabe pro Erlebnis abgeschlossen.
Wann weiß ich, ob meine Eingabe vom System angenommen wurden?
- Nach vollendeter Bearbeitung der Erlebnisse und Klick auf „Absenden“, erscheint für den Partner ein Pop-Up „In Prüfung“.
- Im Anschluss wird vom Partnerportal eine mit einem Zeitstempel versehene
CSV-Datei erstellt, welche Ihre Eingaben protokolliert.
- Nachdem die Eingabe vom System validiert wurde, erhalten Sie vom Partnerportal eine Nachricht über die erfolgreiche Eingabe.
- Sollte eine weitere Überarbeitung nötig sein, erhalten Sie ebenfalls über das Partnerportal eine Information.
Was muss ich tun, wenn sich die steuerliche Einschätzung meiner Erlebnisse ändert? Wo kann ich diese Information eintragen bzw. aktualisieren?
- Im Falle einer unterjährigen Änderung kann der Partner selbständig und flexibel die Steuerdaten pro Erlebnis wie oben beschrieben im Reiter „ Steuerdaten“ aktualisieren.
Was muss ich tun, wenn sich mein steuerlicher Status als Partner ändert?
- Wichtig ist, dass der Partner JSMD über den Eintrag ins Partnerportal über die Änderung seines steuerlichen Status in Kenntnis setzt. Hierzu aktualisieren Sie die Werte im Feld im Bereich „Meine Daten“. Dieser ist nach Log-In im Partnerportal über Klick „Kontoeinstellungen“ im Reiter „Meine Daten“ zu finden.
- Wechselt ein Partner vom Status „Kleinstunternehmer“ zum „Regelbesteuerten Unternehmer“ muss dies auch im Partnerportal abgebildet werden. Hierzu aktualisieren Sie die Werte im Feld im Bereich „Meine Daten“.
Ab wann können die steuerliche Information für Erlebnis und Partner im Partnerportal bearbeitet werden?
- Im Bereich „meine Daten“ haben sie bereits jetzt die Möglichkeit, ihre Umsatzsteuer-ID einzutragen oder ggfs. zu aktualisieren.
- Der Bereich „Steuerdaten“ die, die Informationen über den steuerlichen Status über sie als Unternehmer und die Möglichkeit ihre Erlebnisse mit einem oder mehreren Steuersätzen zu versehen steht ab dem 01.08.2024für Sie zur Verfügung.
Wer erstellt die Abrechnung zwischen mir als Partner und JSMD?
- Im Ablauf der Erstellung der Abrechnungsdokumente ändert sich nichts: nach wie vor kümmert sich JSMD um die Erstellung der Dokumente zwischen JSMD und Partner. Im sogenannten „umgekehrten Gutschrift-Verfahren“ erstellt JSMD mit Kauf des Partnergutscheins eine Gutschrift für den Partner.
Muss ich die Eingabe dieser Steuerinformationen zusätzlich in meinem Zahlungsdienstleister-Konto durchführen?
- Nein, eine weitere Pflege der steuerlichen Angaben pro Erlebnis innerhalb Ihres Zahlungsdienstleister-Accounts ist nicht mehr nötig.
Zahlungsdienstleister
Wer ist der Zahlungsdienstleister und welche Rolle hat er in meiner Kooperation mit JSMD?
- Für die Abwicklung der Zahlungen zwischen JSMD und Ihnen als Erlebnispartner nutzen wir in Zukunft Stripe.
- Stripe ist einer der führenden Zahlungsdienstleister in Europa, erfüllt selbstverständlich alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen und bietet mit der Markplatz-Zahlungsplattform „Stripe Connect“ genau das Produkt, das wir in Zukunft für die Zahlungsabwicklung nutzen wollen.
- Auf dieser „JSMD Stripe Connect“-Plattform führt JSMD und jeder unserer Erlebnispartner sein eigenes Verrechnungskonto. Wenn JSMD bei JSMD-Gutschein-Einlösung einen Partnergutschein ankauft, erfolgt die Zahlung des Einkaufspreises dafür vom JSMD-Konto auf das jeweilige Partnerkonto der „JSMD Stripe Connect“-Plattform.
Wie arbeite ich als Erlebnispartner mit dem Zahlungsdienstleister zusammen?
- Als Erlebnispartner eröffnen Sie direkt bei Stripe in eigenem Namen ein Verrechnungskonto („Stripe Connected Account Agreement“) und identifizieren sich einmalig wie bei Kontoeröffnungen rechtlich vorgeschrieben („KYC“-Prozess). Danach können Sie darüber Zahlungen von JSMD für Ihre verkauften und abgerechneten Partnergutscheine erhalten und auf das Konto Ihrer Hausbank übertragen lassen.
- Die Kosten für Kontoeröffnung, Zahlungstransaktionen und Betrieb übernimmt JSMD für Sie so lange unsere Kooperation besteht.Ihr „Stripe Connected Account“-Konto können Sie ausschließlich für Ihre JSMD-Kooperation nutzen, nicht für etwaige andere Kooperationspartner oder sonstige Zwecke.
Wie eröffne ich mein Konto beim Zahlungsdienstleister im Detail?
- Die Eröffnung eines „Stripe Connected Account“-Verrechnungskontos ist schnell und unkompliziert.
- Sie finden den Einstiegslink ab 01.08.2024 in unserem JEP-Partnerportal. Es ist wichtig, das Konto so bald wie möglich zu eröffnen, um nach Start des „V4V“-Gutscheinmodells keine Verzögerungen bei der Auszahlung zu riskieren.
- Der Eröffnungsprozess umfasst im Wesentlichen folgende Schritte
- Angaben zu Ihrem Unternehmen, Inhabern und Geschäftsführung
- Angabe des Referenzkontos (z.B. Ihr Konto bei Ihrer Hausbank)
- Einstellungen zum Zugang zum Online-Banking
- Damit schließen Sie vollständig online den Vertrag mit Stripe über Ihren „Stripe Connected Account“ ab und eröffnen Ihr Konto.
- Im Anschluss ist es möglich, dass Stripe Sie auffordert, Ihre Angaben zum Unternehmen, zur Identität der Inhaber und Verantwortlichen und zu deren Privatadressen durch geeignete Dokumente zu verifizieren. Dies erledigen Sie einfach und bequem, in dem Sie entsprechende Unterlagen im PDF-Format direkt über das „Dashboard“ Ihres „Stripe Connected Accounts“ hochladen.
- Während des gesamten Prozesses steht Ihnen auch der Stripe-Support per Chat, E-Mail oder Telefon zur Verfügung.
Welche Kosten fallen für mich für dieses Konto an?
- Alle Kosten von Betrieb und Nutzung Ihres „Stripe Connected Account“-Verrechnungskontos übernimmt JSMD für die Dauer unserer Kooperation.
Wie und wann kann ich auf mein Guthaben auf meinem Konto zugreifen?
- Sie können jederzeit über das Online-Banking auf ihr „Stripe Connected Account“ Konto zugreifen.
- Zahlbeträge über bereits verkaufte aber noch nicht abgerechnete Partner-Erlebnisgutscheine sind einsehbar, aber bis zur Abrechnung noch nicht freigegeben, d.h. Sie können noch nicht darüber verfügen.
- Diese Beträge werden mit der Abrechnung bzw. auch mit der automatischen Abrechnung nach 12 Monaten für Sie freigegeben und automatisch an Ihr hinterlegtes Referenzkonto (z.B. bei Ihrer Hausbank) überwiesen. Sollte ein angekaufter Partnergutschein vom Kunden zurückgegeben oder durch Sie storniert worden sein, wird die entsprechende noch nicht freigegebene Zahlung ebenfalls storniert.
- Gutscheine mit bereits freigegebenen Zahlbeträgen können nicht mehr zurückgegeben oder storniert werden.
Kann ich mein Konto auch für andere Geschäfte und Kooperationen nutzen?
- Nein.
Kann ich auf das Konto auch verzichten und meine Vergütung wie bisher von JSMD direkt erhalten?
- Die Zahlungsabwicklung zwischen JSMD und Ihnen als Erlebnispartner kann in unserem „V4V“-Gutscheinmodell ausschließlich über unseren Zahlungsdienstleister Stripe erfolgen.
Ich habe meine Steuerdaten bereits im Partnerportal gepflegt, muss ich dies ebenfalls im Stripe-Account angeben?
- Nein, eine weitere Pflege der steuerlichen Angaben pro Erlebnis innerhalb Ihres Stripe-Accounts ist nicht mehr nötig.
Umsetzungszeitplan
Wie ist der Zeitplan der Umstellung?
- Die aufsichtsrechtliche Freigabe unseres V4V-Gutscheinmodells liegt vor und wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung.
- Den genauen Zeitpunkt der Einführung in Q4 2024 werden wir zu einem späteren Zeitpunkt noch bestätigen, da die Umstellung mit erheblichen Aufwänden und hohen Investitionen verbunden ist. Wir werden Sie auf jeden Fall rechtzeitig informieren.
Was passiert, wenn ich den neuen Vertrag nicht unterschreibe?
- Zum Start der Umstellung können wir ausschließlich Partner-Erlebnisgutscheine ankaufen, wenn der neue „V4V“-Kooperationsvertrag unterschrieben ist. D.h. sollte uns der neue Kooperationsvertrag nicht von Ihnen unterschrieben vorliegen, müssen wir zum Start der Umstellung alle Erlebnisse aus dem aktiven Verkauf und der Einlösung nehmen.
- Aufgrund der regulatorischen Auflagen des bisherigen Vermittlergeschäfts können wir es Ihnen leider nicht ermöglichen, beim bisherigen Vermittler-Modell zu bleiben. Wir bitten Sie dafür um Ihr Verständnis.
Was passiert bis zum Zeitpunkt der Umstellung?
- Bis zur Umstellung bleibt der bisherige Rahmenvertrag gültig.
Was ist mit den bisherigen AVB?
- Die bisherigen AVB entfallen, da wir alle wesentlichen Punkte im neuen Rahmenvertrag geregelt haben.