Partner-FAQ

 

Neuerung ab 1.01.2026: Auszahlung nach Partnergutschein-Ankauf

  • Bisher: Auszahlung erst nach erfolgter Leistungserbringung
  • Neu: automatisierte Auszahlung bereits nach Partnergutschein-Ankauf

Diese Umstellung bringt für Sie zahlreiche Vorteile und eine deutlich vereinfachte Abwicklung – ohne den vereinbarten Rahmenvertrag neu zu definieren.

Ihre Vorteile im Überblick:

⚙️Vollautomatisierter Prozess – kein manueller Einzelauszahlungsprozess im Partnerportal erforderlich! Wie bisher löst die feste Terminbuchung  den Ankauf des Partnergutscheins aus. Die Hinterlegung des Leistungsdatums im Partnerportal ist dafür zwingend notwendig. Der große Vorteil: Der Gutschein wird anschließend automatisch erfasst und ausgezahlt – ganz ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

💰Unmittelbare Auszahlung nach Ankauf des Partnergutscheins von Stripe direkt auf Ihr Hausbankkonto in einem wöchentlichen Intervall – gebündelt und ohne Wartezeit bis zum Leistungsdatum!

📊 Steuerlicher Vorteil: Durch die Auszahlung der Partnerbeträge direkt auf Ihr Hausbankkonto, verfügen Sie sofort über die notwendigen Mittel zur UmSt-Begleichung. Ein etwaiges Vorstrecken der UmSt-Beträge ist nicht mehr nötig. Hier muss sich aus steuerlicher Sicht vom Leistungsdatum getrennt werden, so dass künftig das Ankauf-Datum des Partnergutscheins das relevante Verrechnungsdatum ist.

🧾Alle erforderlichen Belege stehen Ihnen im Partnerportal zur Verfügung – als CSV-Datei, Einzelbeleg oder gebündelte Übersicht.

Mit dieser Umstellung profitieren Sie von einer deutlich verbesserten Liquidität, einer vereinfachten Abwicklung und mehr Transparenz.

Zum 1.01.2026 werden wir alle Partner umstellen, ohne dass Sie dafür noch etwas tun müssten.

Sollten Sie durch interne Prozesse das alte Auszahlmodell, also Auszahlung erst nach Leistungserbringung, behalten wollen, geben Sie uns diese Info bitte durch. Dann können wir das berücksichtigen und Sie verbleiben so wie es aktuell ist.

 

Überblick

  • In Q4 2024 hat die JSMD das operative Gutscheinmodell in das sogenannte „Voucher4Voucher“-Gutscheinmodell („V4V-Modell“) geändert, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen.
  • Die beiden Kernpunkte dieser Veränderung waren:
    • JSMD kauft für eingelöste JSMD-Gutscheine beim entsprechenden Partner einen Partnergutschein und leitet ihn dann an den Kunden weiter. Dies erfolgt in einem vollautomatisierten Prozess, den JSMD für die Partner bereitstellt. Der Kunde erhält mit diesem Partnergutschein sein Erlebnis und der Partner rechnet ausschließlich diese eigenen Partnergutscheine danach mit JSMD ab.
    • Die Auszahlung des abgerechneten Auszahlungsbetrags wird nicht direkt von JSMD an die Partner gehen. Stattdessen zahlt JSMD den Betrag bei Ankauf an einen Zahlungsdienstleister, der nach der Auszahlung den vollen Betrag dem Partner zugänglich macht.
  • Unsere Partner profitieren durch dieses V4V-Modell gleich dreifach:
    • Kein Preisrisiko mehr: JSMD zahlt den bei Ankauf aktuell vereinbarten Einkaufspreis, nicht den, der bei Kauf des JSMD-Gutscheins galt.
    • Kein Zahlungsrisiko : Der Zahlungsdienstleister steht für die garantierte Auszahlung des Einkaufspreises, wenn das Erlebnis stattgefunden hat.
    • Späteste Auszahlung nach 12 Monaten: Die JSMD garantiert eine vorgezogene Auszahlung des gültigen Einkaufspreises für angekaufte Partnergutscheine mit Terminvereinbarung nach spätestens 12 Monaten. Die gesetzliche Gültigkeit der Partnergutscheine von 3 Jahren bleibt davon unberührt. 

Was hat sich konkret geändert?

  • Statt wie vorher eine reine Vermittlerrolle einzunehmen, bei der die JSMD einen Vertrag zwischen Partner und dem Kunden vermitteln und nach Durchführung der Erlebnisse die Kundengelder abzüglich einer Vermittlungsprovision an Partner ausgezahlt hat, hat die JSMD diesen Prozess mit dem V4V-Modell in zwei getrennte Rechtsgeschäfte aufgeteilt:

    • Wir verkaufen unseren Kunden einen Wertgutschein von JSMD („JSMD-Gutschein“), der ausschliesslich bei Jochen Schweizer oder mydays eingelöst werden kann.

    • Wenn der Kunde den JSMD-Gutschein bei Jochen Schweizer oder mydays online einlöst und einen Termin vereinbart (muss im System erfasst sein!), kaufen wir unmittelbar bei Ihnen einen Partner-Erlebnisgutschein (=Erlebnis-Ticket, also Termin- und Standortgebundenes Ticket) für Ihr Erlebnis zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen ein, zahlen den dafür vereinbarten Einkaufspreis an einen Zahlungsdienstleister und leiten Ihren Partner-Erlebnisgutschein (=Erlebnis-Ticket) direkt an den Kunden weiter.

    • Mit ausschliesslich diesem Erlebnis-Ticket legitimiert sich der Kunde bei Ihnen und nimmt am Erlebnis teil.

    • Nach dem Erlebnis zahlen Sie  sich über das JSMD-Partnerportal die Partnergutscheine aus. Dies ist für den Zahlungsdienstleister das Signal, den für sie durch JSMD bereits hinterlegten Einkaufspreis auf Ihr Bankkonto zu überweisen.

Was hat sich für mich im Ablauf geändert?

  • Für Sie ändert sich der Ablauf nach Online-Einlösung des JSMD-Gutscheins durch den Kunden massgeblich systemisch durch neue Funktionen und dem wichtigen Fakt, dass der Termin des Kunden im System hinterlegt sein muss
  • Das bedeutet je nach Buchungsart sind ein paar Kriterien, die es zu beachten gilt:
  • Direktbuchung: Termin ist direkt im System gebucht
  • Partnerchat: Termin ist erst im System hinterlegt, wenn die finale Bestätigung des Termins an den Kunden ausgelöst wird
  • Direktkontakt: Termin muss im System direkt beim Kunden hinterlegt werden
  • Ist diese Voraussetzung erfüllt, kauft JSMD daraufhin Ihren Partner-Erlebnisgutscheins an (er wird durch JSMD für Sie erstellt) und leitet ihn an den Kunden weiter
  • Der Kunde legitimiert sich bei Ihnen vor Ort mit Ihrem Partner-Erlebnisgutschein (=Erlebnis-Ticket) (statt wie bisher mit dem JSMD-Gutschein) und nimmt am Erlebnis teil.
  • Nach der Durchführung des Erlebnisses lassen Sie über das JSMD Partnerportal die Zahlung freigeben und erhalten vom Zahlungsdienstleister den Einkaufspreis (entspricht dem bisherigen „Auszahlungsbetrag“) für Ihren Partner-Erlebnisgutschein auf Ihr Bankkonto überweisen.
  • In der Praxis ist das teilweise kein wesentlicher Unterschied im Ablauf, juristisch aber werden aus einem nun zwei Rechtsgeschäfte.
  • Steuerliche Auswirkungen bitten wir Sie direkt mit Ihrem Steuerberater zu klären. 

Was hat sich für den Kunden verändert?

  • Aus Kundenperspektive ist Gutscheinkauf und -einlösung genauso einfach geblieben . Die Einlösung ist für den Kunden jedoch noch flexibler geworden.
  • einziges wichtiges to-do für den Kunden ist die Online-Einlösung auf der jeweiligen Webseite von Jochen Schweizer oder mydays 

Wie funktioniert die Buchung der Erlebnisse?

  • Der bequemste Weg für Kunden und Erlebnispartner ist die Terminbuchung bei Einlösung des JSMD-Gutscheins und Kauf Ihres Partner-Erlebnisgutscheins auf der JSMD-Plattform („Direktbuchung“). Für die Buchung der Erlebnisse gibt  es aber auch weiterhin die Möglichkeit des „Partnerchats“ und des «Direktkontaktes». 

Vorteile für mich als Erlebnispartner

 Welchen finanziellen Vorteil hat das V4V-Modell für mich?

  • Kein Preisrisiko mehr: Gegenüber dem alten Modell entfällt Ihr Preisrisiko zwischen dem Zeitpunkt des JSMD-Gutscheinkaufs und dem Zeitpunkt der Einlösung. Sie erhalten für Gutscheine, die im neuen Modell erworben wurden, immer den zum Zeitpunkt der Einlösung bei JSMD (also dem Zeitpunkt, in dem wir von Ihnen den Partner-Erlebnisgutschein ankaufen) gültig vereinbarten Betrag.
    • Im Detail: Bisher haben Sie immer einen Auszahlungsbetrag für die Durchführung Ihres Erlebnisses erhalten, der sich am Verkaufsdatum des Jochen Schweizer- oder mydays-Gutscheins orientiert hat. Das stellte für alle unsere Partner, insbesondere wenn Gutscheine erst spät im Gültigkeitszeitraum eingelöst wurden, teilweise ein erhebliches betriebswirtschaftliches Risiko dar, wenn in der Zwischenzeit die Kosten für die Durchführung massiv gestiegen waren. Gerade im Jahr 2022 war das aufgrund der Kostenexplosion im Bereich Energie, Treibstoffe und der hohen Inflationsrate für viele unserer Partner ein großes Problem.
    • Mit dem neuen Prozess kaufen wir Ihren Partner-Erlebnisgutschein immer zu dem Einkaufspreis ein, der zum Zeitpunkt des Ankaufs mit Ihnen vereinbart ist. Damit liegt das Risiko gestiegener Kosten nicht mehr bei Ihnen. Das gilt für die Einlösung aller von Jochen Schweizer oder mydays nach der Umstellung der Prozesse verkauften JSMD-(Wert)Gutscheine.
    • Kein Zahlungsrisiko: Der Zahlungsdienstleister steht für die garantierte Auszahlung des Einkaufspreises, wenn das Erlebnis stattgefunden hat. Sobald der Kunde seinen JSMD-Gutschein für ein Erlebnis des Partners einlöst, zahlt JSMD den Einkaufspreis bereits zusammen mit dem Ankauf des Partner-Erlebnisgutscheins an den Zahlungsdienstleister. Daher ist es zwingend nötig, dass jeder Partner ein eigenes Konto beim Zahlungsdienstleister führt. Die dafür fälligen Gebühren übernimmt dauerhaft JSMD.
    • Späteste Auszahlung nach 12 Monaten: JSMD garantiert eine vorgezogene Auszahlung des gültigen Einkaufspreises für angekaufte Partnergutscheine mit Terminvereinbarung nach spätestens 12 Monaten. Die gesetzliche Gültigkeit der Partnergutscheine von 3 Jahren bleibt davon unberührt.

 

Gutscheine

 Muss ich selbst die Partner- Erlebnisgutscheine für meine Erlebnisse bereitstellen?

  • Nein, die Herstellung und Verwaltung der bei Ihnen angekauften Partner-Erlebnisgutscheine wird von uns ohne weitere Kosten für Sie übernommen, so dass Sie keinerlei Mehraufwand haben.

 Was bedeutet die Gültigkeit der Partner-Erlebnisgutscheine in §5 Abs. 4?

  • Da bei der Einlösung der JSMD-Wertgutscheine durch den Kunden ein neuer Gutschein, nämlich Ihr Partner-Erlebnisgutschein generiert wird, gilt hier die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Ende des Kalenderjahres (bei Verkäufen in/nach Österreich/Schweiz gelten abweichende Fristen). Das ist ein rein rechtliches Erfordernis.
  • Im Regelfall ist der Termin, der dem Ankauf zugrunde liegt, verbindlich und wird auch durchgeführt. Die Gültigkeit greift dann nur für diejenigen Fälle, wo es kunden- oder partnerseitig zu einer Terminverschiebung gekommen ist
  • Dies ist für den Kunden besonders bequem und einfach, wenn Sie Ihre Termine im JSMD-Partnerportal einstellen und der Kunde sich direkt auf einen verbindlichen Termin einbuchen kann. Dies stellt keine Änderung zum bisherigen Modell dar.

 Kann ich vom Kunden Aufpreise oder Zuzahlungen verlangen?

  • Für die im Partner-Erlebnisgutschein enthaltenen Leistungen sind Zuzahlungen oder Aufpreise nicht zulässig.
  • Möglich sind lediglich kostenpflichtige Zuzahlungen für Zusatzleistungen, die der Kunde dazubuchen möchte (z.B. eine Zusatznacht im Hotel, ein Video vom Erlebnis oder eine längere Fahrzeit mit einem Fahrzeug).
  • Eine verbindliche Zubuchung weiterer Leistungen darf für den Kunden in keinem Fall verpflichtend sein.

 Wie kann ich zukünftig meine Preise anpassen?

  • Wenn sich Ihre Verkaufspreise ändern, teilen Sie uns das wie gewohnt mit und wir veranlassen eine Vertragsanpassung für den Einkaufspreis.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Preisanpassung zukünftig nur noch maximal einmal pro Jahr möglich ist. Nur so ist es uns möglich, das Preisrisiko zu tragen und den Kunden eine Leistungs- und Preisgarantie für ihre Jochen Schweizer- oder mydays-Gutscheine zu geben.
  • Natürlich muss auch weiterhin dem Kunden mit Partner-Erlebnisgutschein die entsprechende Leistung ohne Einschränkung oder Zuzahlung gewährt werden. Das bedeutet, der Anspruch des Kunden auf seinen Termin bleibt innerhalb der Gültigkeit des Partnergutscheins erhalten.

 

Auszahlung

 Wie funktioniert die Auszahlung?

  • Wir kaufen bei Einlösung des JSMD-Gutscheins durch unsere Kunden Ihren Partner-Erlebnisgutschein an und erstellen für Sie eine entsprechende Kaufbestätigung.
  • Gleichzeitig zahlen wir bereits beim Ankauf des Partner-Erlebnisgutscheines den vereinbarten Einkaufspreis an den Zahlungsdienstleister.
  • Zusätzlich erhalten Sie von uns darüber eine Gutschrift, die als Rechnungsersatz gilt und alle umsatzsteuerlich relevanten Merkmale umfasst. Sie stellen uns also keine Rechnung. Damit wir die Gutschrift korrekt erstellen können, haben wir einige (Steuer-)Daten von Ihnen abgefragt, die dauerhaft aktuell gehalten werden müssen (z.B. bei Leistungsänderungen) (siehe auch Fragen zum Thema Erforderliche Informationen für die Auszahlung).
  • Bestätigung und Gutschrift werden im Partnerportal in Ihrem persönlichen Account hinterlegt und stehen Ihnen zur Einsicht und auch zum Download bereit.
  • Nach durchgeführtem Erlebnis lassen Sie sich Ihre Partner-Erlebnisgutscheine in unserem Partnerportal JEP ausbezahlen. Dies stößt automatisch die Überweisung des Einkaufspreises bzw. der Summe der Einkaufspreise aller freigebenen Gutscheine vom Zahlungsdienstleister auf Ihr Konto an. 

Haben sich die Zahlungsbedingungen verändert?

  • Nein, die vereinbarten Abrechnungskonditionen bzw. Zahlungsbedingungen bleiben genauso wie bisher.
  • Die in den vorherigen Leistungsübersichten vereinbarten Auszahlungsbeträge/ Zahlbeträge/ Mindestauszahlungsbeträge bleiben in der Höhe unverändert und stellen zukünftig unseren „Einkaufspreis“ dar. 

Was passiert bei der Einlösung von „Altgutscheinen“?

  • Bei der Einlösung von Gutscheinen, die Jochen Schweizer oder mydays vor der Umstellung auf das „Voucher4Voucher“-Modell verkauft haben, kaufen wir ebenfalls einen Partner-Erlebnisgutschein bei Ihnen an. Die Höhe des Einkaufspreises orientiert sich aber wie bisher am Verkaufsdatum des eingelösten Jochen Schweizer- oder mydays-Gutscheines.
  • Im Falle von verlängerten Altgutscheinen erhalten Sie bei der Abrechnung, sofern sich die Auszahlungsbeträge verändert haben, den erhöhten Auszahlungsbetrag als ”Einkaufspreis”, gedeckelt auf 10% pro Verlängerungsjahr (maximal möglich ist eine Erhöhung auf +30%) bzw. bis zum aktuellen Einkaufspreis. Hier verändert sich nichts zum vorherigen Prozess.

Kann ich mir einen JSMD-(Wert)Gutschein auszahlen lassen?

  • Nein, JSMD-(Wert)Gutscheine dürfen von Ihnen aus regulatorischen Gründen nicht mehr angenommen werden und können bei uns auch nicht mehr abgerechnet werden (als JSMD-Gutschein zählen dabei auch Erlebnisboxen u.ä.).
  • Auszahlbar sind ausschließlich Ihre von uns bei Ihnen angekauften und an die Kunden weitergeleiteten Partner-Erlebnisgutscheine. Sollten sich Kunden ohne Partner-Erlebnisgutschein (Erlebnnis-Ticket) bei Ihnen melden, vereinbaren Sie keine Termine und führen Sie das Erlebnis nicht durch, bevor der Kunde seinen JSMD-Gutschein bei uns eingelöst hat und wir von Ihnen einen entsprechenden Partner-Erlebnisgutschein angekauft haben. JSMD-Gutscheine sind für Kunden und Partner optisch klar als solche zu erkennen und unterscheiden sich von Partner-Erlebnisgutscheinen (Erlebnis-Ticket) unterscheiden.
  • Die Einlösung von JSMD-Gutscheinen können unsere Kunden auch bequem mobil am Smartphone vornehmen, im Notfall unter Umständen und bei freien Terminen auch noch unmittelbar vor dem Erlebnis vor Ort. Im JSMD-Partnerportal können Sie alle Ihre Partner-Gutscheine einsehen und damit den Kunden mit seinem Partner-Erlebnisgutschein vor Ort auch überprüfen.

 

Erforderliche Informationen für die Auszahlung

Disclaimer:  JSMD kann keine steuerliche Beratung bereitstellen. Für weitere und detaillierte Informationen wenden sich Partner an Ihren Steuerberater bzw. Ansprechpartner in der Buchhaltung.

 Welche Informationen werden für die Auszahlung meiner Partnergutscheine benötigt und warum?

  • Mit dem Voucher4Voucher – Modell findet durch JSMD ein Kauf des Partnergutscheins vom Erlebnispartner zum Zeitpunkt der Einlösung des JSMD-Gutscheins statt. JSMD kauft diese Partner-Erlebnisgutscheine mit Terminvereinbarung vom Partner an.
  • In diesem Rahmen muss sichergestellt werden, dass Auszahlungs-Dokumente wie z.B. eine Gutschrift zwischen JSMD und Partner den korrekten Steuersatz pro Erlebnis/ Partner-Erlebnisgutschein aufweisen. Dazu ist es nötig, dass pro vom Partner angebotenen Erlebnis, im Partnerportal der richtige Steuersatz hinterlegt ist. Ebenfalls notwendig für die ordnungsgemäße Erstellung und Auszahlung ist die Information über die steuerlichen Status des Partners. 

Welche Angaben sind von mir als Partner nötig, um Auszahlungsdokumente korrekt auszustellen?

  • Um die Gutschrift und weitere Auszahlungs-Dokumente korrekt auszustellen, ist es nötig, dass der Partner Informationen über den Steuerstatus für sich als Unternehmer (z.B. regelbesteuerter Unternehmer oder auch Kleinstunternehmer), als auch die steuerliche Beurteilung pro Erlebnis mitteilt (z.B. Steuersatz 19% bzw. ermäßigter Steuersatz 7%).
  • Sofern Sie als Partner über eine Umsatzsteuer-ID verfügen, muss diese im Partnerportal im Bereich „Meine Daten“ angeben werden.
  • Diese Angaben können Sie im Partnerportal im Bereich meine Daten -> Steuerdaten überprüfen und ggfs. Aktualisieren.
  • Ebenfalls ist es nötig, dass die vom Partner angebotenen Erlebnisse mit dem zutreffenden Steuersatz versehen werden.
  • Diese Funktion ist im Bereich meine Daten ->Steuerdaten im Partnerportal zu erreichen.

Wer erstellt die Auszahlung zwischen mir als Partner und JSMD?

  • Im Ablauf der Erstellung der Auszahlungsdokumente ändert sich nichts: nach wie vor kümmert sich JSMD um die Erstellung der Dokumente zwischen JSMD und Partner. Im sogenannten „umgekehrten Gutschrift-Verfahren“ erstellt JSMD mit Kauf des Partnergutscheins eine Gutschrift für den Partner. 

Wie kann ich diese Information an JSMD geben und (z.B. bei Leistungsänderungen) aktuell halten?

  • Für den Start des neuen Vertragsverhältnisses im V4V-Modell ist es nötig, dass jedes der vom Partner angebotenen Erlebnisse einen zugewiesenen Steuersatz erhalten muss:
  • Dies kann im Partnerportal einfach und flexibel vom Partner selbst durchgeführt werden. 

Wie trage ich die Informationen pro Erlebnis ein? Wie ist der Ablauf zum Eintrag der Steuersätze pro Erlebnis?

  • Der Bereich „Steuerdaten “ weist die Möglichkeit aus, alle vom Partner angebotenen Erlebnisse mit einem Steuersatz zu versehen. Bei Aufruf des Tabs „Steuerdaten“ sieht der Partner eine Auflistung der von Ihm bei JSMD gelisteten Erlebnisse. Mit Klick auf das „Stift“-Icon können die Erlebnisse bearbeitet werden und der entsprechende Steuersatz hinterlegt werden. Mein Erlebnis verfügt über mehrere Steuersätze, wie gehe ich vor?
  • Für Erlebnisse, die mehrere Steuersätze aufweisen, besteht die Möglichkeit im Partnerportal pro aufgeführtes Erlebnis mehrere Steuersätze zu hinterlegen. Mit Klick auf das „Stift-Icon öffnet sich die Bearbeitungs-Ansicht, über den Klick auf das „Plus“ -Icon wird eine weitere Spalte angelegt. Nach erfolgreicher Bearbeitung wird mit Klick auf den Button „Speichern“ die Eingabe pro Erlebnis abgeschlossen.

 

Wann weiß ich, ob meine Eingabe vom System angenommen wurden?

      • Im Bereich „meine Daten“ haben sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Umsatzsteuer-ID einzutragen oder ggfs. zu aktualisieren.
      • Ebenfalls unter „meine Daten“ -> „Steuerdaten“ können Sie jederzeit die Informationen über den steuerlichen Status über Sie als Unternehmer und Ihre Erlebnisse mit einem oder mehreren Steuersätzen versehen oder ggf. prüfen und aktualisieren.
        • Nach vollendeter Bearbeitung der Erlebnisse und Klick auf „Absenden“, erscheint für den Partner ein Pop-Up „In Prüfung“.
        • Im Anschluss wird vom Partnerportal eine mit einem Zeitstempel versehene CSV-Datei erstellt, welche Ihre Eingaben protokolliert.
        • Nachdem die Eingabe vom System validiert wurde, erhalten Sie vom Partnerportal eine Nachricht über die erfolgreiche Eingabe.
        • Sollte eine weitere Überarbeitung nötig sein, erhalten Sie ebenfalls über das Partnerportal eine Information.

        Was muss ich tun, wenn sich die steuerliche Einschätzung meiner Erlebnisse ändert?  Wo kann ich diese Information eintragen bzw. aktualisieren?

        • Im Falle einer unterjährigen Änderung kann der Partner selbständig und flexibel die Steuerdaten pro Erlebnis wie oben beschrieben im Reiter „ Steuerdaten“ aktualisieren.

         Was muss ich tun, wenn sich mein steuerlicher Status als Partner ändert?

        • Wichtig ist, dass der Partner JSMD über den Eintrag ins Partnerportal über die Änderung seines steuerlichen Status in Kenntnis setzt. Hierzu aktualisieren Sie die Werte im Feld im Bereich „Meine Daten“. Dieser ist nach dem Log-In im Partnerportal im Reiter „Meine Daten“ zu finden.
        • Wechselt ein Partner vom Status „Kleinstunternehmer“ zum „Regelbesteuerten Unternehmer“ muss dies auch im Partnerportal abgebildet werden. Hierzu aktualisieren Sie die Werte im Feld im Bereich „Meine Daten“.

         Muss ich die Eingabe dieser Steuerinformationen zusätzlich in meinem Zahlungsdienstleister-Konto durchführen?

      • Nein, eine weitere Pflege der steuerlichen Angaben pro Erlebnis innerhalb Ihres Zahlungsdienstleister-Accounts ist nicht mehr nötig.

       

      Zahlungsdienstleister

      Wer ist der Zahlungsdienstleister und welche Rolle hat er in meiner Kooperation mit JSMD?

      • Für die Abwicklung der Zahlungen zwischen JSMD und Ihnen als Erlebnispartner nutzen wir i Stripe.
      • Stripe ist einer der führenden Zahlungsdienstleister in Europa, erfüllt selbstverständlich alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen und bietet mit der Markplatz-Zahlungsplattform „Stripe Connect“ genau das Produkt, das wir in Zukunft für die Zahlungsabwicklung nutzen wollen.
      • Auf dieser „JSMD Stripe Connect“-Plattform führt JSMD und jeder unserer Erlebnispartner sein eigenes Verrechnungskonto. Wenn JSMD bei JSMD-Gutschein-Einlösung einen Partnergutschein ankauft, erfolgt die Zahlung des Einkaufspreises dafür vom JSMD-Konto auf das jeweilige Partnerkonto der „JSMD Stripe Connect“-Plattform.

       Wie arbeite ich als Erlebnispartner mit dem Zahlungsdienstleister zusammen?

      • Als Erlebnispartner eröffnen Sie direkt bei Stripe in eigenem Namen ein Verrechnungskonto („Stripe Connected Account Agreement“) und identifizieren sich einmalig wie bei Kontoeröffnungen rechtlich vorgeschrieben („KYC“-Prozess). Danach können Sie darüber Zahlungen von JSMD für Ihre verkauften und abgerechneten Partnergutscheine erhalten und auf das Konto Ihrer Hausbank übertragen lassen.
      • Die Kosten für Kontoeröffnung, Zahlungstransaktionen und Betrieb übernimmt JSMD für Sie so lange unsere Kooperation besteht. Ihr „Stripe Connected Account“-Konto können Sie ausschließlich für Ihre JSMD-Kooperation nutzen, nicht für etwaige andere Kooperationspartner oder sonstige Zwecke.

       Wie eröffne ich mein Konto beim Zahlungsdienstleister im Detail?

      • Die Eröffnung eines „Stripe Connected Account“-Verrechnungskontos ist schnell und unkompliziert.
      • Sie finden den Einstiegslink in unserem JEP-Partnerportal. Es ist wichtig, das Konto so bald wie möglich zu eröffnen, damit Ihre Erlebnisse in Verkauf und Einlösung aktiviert werden können..
      • Der Eröffnungsprozess umfasst im Wesentlichen folgende Schritte
      1. Angaben zu Ihrem Unternehmen, Inhabern und Geschäftsführung
      2. Angabe des Referenzkontos (z.B. Ihr Konto bei Ihrer Hausbank)
      3. Einstellungen zum Zugang zum Online-Banking
      • Damit schließen Sie vollständig online den Vertrag mit Stripe über Ihren „Stripe Connected Account“ ab und eröffnen Ihr Konto.
      • Im Anschluss ist es möglich, dass Stripe Sie auffordert, Ihre Angaben zum Unternehmen, zur Identität der Inhaber und Verantwortlichen und zu deren Privatadressen durch geeignete Dokumente zu verifizieren. Dies erledigen Sie einfach und bequem, in dem Sie entsprechende Unterlagen im PDF-Format direkt über das „Dashboard“ Ihres „Stripe Connected Accounts“ hochladen.
      • Während des gesamten Prozesses steht Ihnen auch der Stripe-Support per Chat, E-Mail oder Telefon zur Verfügung.

       Welche Kosten fallen für mich für dieses Konto an?

      • Alle Kosten von Betrieb und Nutzung Ihres „Stripe Connected Account“-Verrechnungskontos übernimmt JSMD für die Dauer unserer Kooperation.

       Wie und wann kann ich auf mein Guthaben auf meinem Konto zugreifen?

      • Sie können jederzeit über das Online-Banking auf ihr „Stripe Connected Account“ Konto zugreifen.
      • Zahlbeträge über bereits verkaufte aber noch nicht abgerechnete Partner-Erlebnisgutscheine sind einsehbar, aber bis zur Abrechnung noch nicht freigegeben, d.h. Sie können noch nicht darüber verfügen.
      • Diese Beträge werden mit der Abrechnung bzw. auch mit der automatischen Abrechnung nach 12 Monaten für Sie freigegeben und automatisch an Ihr hinterlegtes Referenzkonto (z.B. bei Ihrer Hausbank) überwiesen. Sollte ein angekaufter Partnergutschein vom Kunden zurückgegeben oder durch Sie storniert worden sein, wird die entsprechende noch nicht freigegebene Zahlung ebenfalls storniert.
      • Gutscheine mit bereits freigegebenen Zahlbeträgen können nicht mehr zurückgegeben oder storniert werden.

      Kann ich mein Konto auch für andere Geschäfte und Kooperationen nutzen?

      • Nein.

      Kann ich auf das Konto auch verzichten und meine Vergütung direkt von JSMD direkt erhalten?

      • Die Zahlungsabwicklung zwischen JSMD und Ihnen als Erlebnispartner kann in unserem „V4V“-Gutscheinmodell ausschließlich über unseren Zahlungsdienstleister Stripe erfolgen.

       Ich habe meine Steuerdaten bereits im Partnerportal gepflegt, muss ich dies ebenfalls im Stripe-Account angeben?

      • Nein, eine weitere Pflege der steuerlichen Angaben pro Erlebnis innerhalb Ihres Stripe-Accounts ist nicht mehr nötig.