Fragen und Antworten zum neuen Partnervertrag
Wie in unserer E-Mail angekündigt, werden wir im ersten Halbjahr 2024 für alle unsere Partner die gemeinsamen Prozesse und Abläufe unserer Kooperation vereinheitlichen und automatisieren.
Im Folgenden haben wir dazu Fragen und die entsprechenden Antworten gesammelt. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Themenübersicht:
- Änderung unseres Vertragsverhältnisses
- Vorteile für mich als Erlebnispartner
- Gutscheine
- Abrechnung
- Erlebnispreise
- Zeitplan
Thema: Änderung unseres Vertragsverhältnisses
Warum wird die Zusammenarbeit mit Ihnen auf eine neue Basis gestellt?
- In den vergangenen Jahren hat die Regulierung von Zahlungsmitteln/-diensten stetig zugenommen, unter anderem durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Unter diese Regularien können auch Geschäfte mit bestimmten Gutscheinen fallen.
- Im Frühjahr 2023 haben wir uns intensiv mit den Vorgaben des ZAGs auseinandergesetzt und einige Anpassungen unseres Geschäftsmodells vorgenommen,die jedoch für uns, unsere Kunden und auch für Sie als unsere Erlebnispartner leider erhebliche Einschränkungen bedeuten.
- Daher überarbeiten wir nun grundlegend unser Geschäftsmodell, um einerseits regulatorische Fragestellungen dauerhaft zu klären und andererseits wieder vollumfänglich agieren zu können. Mit den Änderungen verschaffen wir uns die Möglichkeit, in Zukunft wieder ein umfassendes Produktportfolio am Markt anbieten zu können. Das schließt Produkte über EUR 250,00 ebenso ein wie eine flexible Einlösung von Gutscheinen. Basis hierfür ist der neue Partnervertrag.
Wie wird sich die gemeinsame Zusammenarbeit ändern?
Statt wie bisher eine reine Vermittlerrolle einzunehmen, bei der wir einen Vertrag zwischen Ihnen und dem Kunden vermitteln und nach Durchführung der Erlebnisse die Kundengelder nach Abzug einer Vermittlungsprovision an Sie auszahlen, werden wir diesen Prozess künftig in zwei Rechtsgeschäfte aufteilen:

- Wir verkaufen unseren Kunden einen Wertgutschein von JSMD (JSMD-Gutschein), der ausschließlich bei Jochen Schweizer oder mydays eingelöst werden kann.
- Wenn der Kunde den JSMD-Gutschein bei Jochen Schweizer oder mydays einlöst, kaufen wir bei Ihnen einen Partner-Erlebnisgutschein für Ihr Erlebnis zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen bei Ihnen ein und reichen ihn an den Kunden weiter. Mit diesem Partner-Erlebnisgutschein legitimiert sich der Kunde bei Ihnen und nimmt am Erlebnis teil.
Damit werden wir die Prozesse für unsere Marken Jochen Schweizer und mydays weiter vereinheitlichen und für Sie und unsere Kunden noch einfacher machen.
Untenstehend finden Sie eine vereinfachte Darstellung des bisherigen Vermittler-Modells sowie des neuen Modells („Voucher-4-Voucher“):

Was ändert sich für mich im Ablauf?
Für Sie ändert sich der Ablauf nach Verkauf des Partner-Erlebnisgutscheins bei Einlösung des JSMD-Wertgutscheins wenig:
- Der Kunde hat bereits einen Termin bei der Einlösung des JSMD-Gutscheins vereinbart oder bucht bei Ihnen direkt einen Termin.
- Der Kunde legitimiert sich bei Ihnen mit Ihrem Partner-Erlebnisgutschein und nimmt am Erlebnis teil.
- Nach der Durchführung des Erlebnisses rechnen Sie wie gewohnt über das einheitliche JSMD Partnerportal ab.
- Aus dem bisherigen vertraglich vereinbarten „Auszahlungsbetrag“ wird zukünftig ein „Einkaufspreis“ für Ihren Partner-Erlebnisgutschein.
- In der Praxis ist das kein wesentlicher Unterschied im Ablauf, juristisch aber werden aus einem zukünftig zwei Rechtsgeschäfte.
- Etwaige steuerliche Auswirkungen bitten wir Sie direkt mit Ihrem Steuerberater zu klären.
Kann ich auch beim bisherigen Vermittler-Modell bleiben?
Leider können wir Ihnen dies nicht ermöglichen, da wir unser bisheriges Geschäftsmodell als Vermittler mit der Umstellung auf das neue Modell einstellen werden. Dies liegt insbesondere an der steigenden Regulierung von Gutscheinen und den regulatorischen Auflagen an das Vermittlungsgeschäft.
Welche Erlebnisse sind von der Umstellung betroffen?
- Es sind ausnahmslos alle bei JSMD erhältlichen Erlebnisse betroffen.
- Das bedeutet auch, dass nach der Anpassung der Geschäftsprozesse alle Erlebnisse – auch die mit einem Verkaufspreis über 250€ – wieder online und offline (im Handel) für unsere Kunden zur Verfügung stehen werden.
Was verändert sich für die Kunden?
Aus Kundenperspektive bleiben der Gutscheinkauf und die Gutscheineinlösung bei Jochen Schweizer oder mydays genauso einfach wie bisher. Die Einlösung für den Kunden wird jedoch noch flexibler sein als heute.
Wie funktioniert die Buchung der Erlebnisse?
Der bequemste Weg für Kunden und Erlebnispartner ist die Terminbuchung bei Einlösung des JSMD-Gutscheins und Kauf Ihres Partner-Erlebnisgutscheins auf der JSMD Plattform („Direktbuchung“). Für die Buchung der Erlebnisse wird es aber auch weiterhin die Möglichkeit des „Partnerchats“ geben.
Thema: Vorteile für mich als Erlebnispartner
Welchen finanziellen Vorteil hat die Umstellung für mich?
- Gegenüber dem aktuellen Modell entfällt Ihr Preisrisiko, bei einer Einlösung nur den Auszahlungspreis zum Zeitpunkt des Gutscheinkaufs bei Jochen Schweizer oder mydays zu erhalten.
- Sie erhalten immer den Betrag zum Zeitpunkt der Einlösung bei JSMD (also dem Zeitpunkt, in dem wir von Ihnen den Partner-Erlebnisgutschein ankaufen).
- Im Detail: Bisher haben Sie immer einen Auszahlungsbetrag für die Durchführung Ihres Erlebnisses erhalten, der sich am Verkaufsdatum des Jochen Schweizer- oder mydays-Gutscheins orientiert hat. Das stellte, insbesondere wenn Gutscheine erst spät im Gültigkeitszeitraum eingelöst wurden, für Sie teilweise ein erhebliches betriebswirtschaftliches Risiko dar, wenn in der Zwischenzeit die Kosten für die Durchführung massiv gestiegen waren. Gerade im Jahr 2022 war das aufgrund der Kostenexplosion im Bereich Energie, Treibstoffe und der hohen Inflationsrate für viele unserer Partner ein großes Problem.
- Mit dem neuen Prozess kaufen wir Ihren Partner-Erlebnisgutschein immer zu dem Einkaufspreis ein, der zum Zeitpunkt des Ankaufs mit Ihnen vereinbart ist. Damit liegt das Risiko gestiegener Kosten nicht mehr bei Ihnen. Das gilt für die Einlösung aller von Jochen Schweizer oder mydays nach der Umstellung der Prozesse verkauften JSMD-(Wert)Gutscheine.

Thema: Gutscheine
Muss ich selbst die Partner- Erlebnisgutscheine für meine Erlebnisse bereitstellen?
Nein, die Herstellung und Verwaltung der bei Ihnen angekauften Partner-Erlebnisgutscheine wird von uns übernommen, so dass Sie keinerlei Mehraufwand haben.
Was bedeutet die Gültigkeit der Partner-Erlebnisgutscheine in §5 Abs. 4?
- Da bei der Einlösung der JSMD-Wertgutscheine durch den Kunden ein neuer Gutschein, nämlich Ihr Partner-Erlebnisgutschein generiert wird, gilt hier die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Ende des Kalenderjahres (bei Verkäufen in/nach Österreich/Schweiz gelten abweichende Fristen). Das ist ein rein rechtliches Erfordernis.
- In der Praxis wird sich das Kundenverhalten im neuen Modell nicht ändern. Wenn der Kunde seinen JSMD-Gutschein einlöst, möchte die überwiegende Mehrzahl der Kunden einen Termin vereinbaren, um das Erlebnis zeitnah wahrzunehmen. Ein vom Kunden gebuchter Termin ist verbindlich.
- Dies ist für den Kunden besonders bequem und einfach, wenn Sie Ihre Termine im JSMD-Partnerportal einstellen und der Kunde sich direkt auf einen verbindlichen Termin einbuchen kann. Dies stellt keine Änderung zum bisherigen Modell dar.
Kann ich vom Kunden Aufpreise oder Zuzahlungen verlangen?
- Für die im Partner-Erlebnisgutschein enthaltenen Leistungen sind Zuzahlungen oder Aufpreise nicht zulässig.
- Möglich sind lediglich kostenpflichtige Zuzahlungen für Zusatzleistungen, die der Kunde dazubuchen möchte (z.B. eine Zusatznacht im Hotel, ein Video vom Erlebnis oder eine längere Fahrzeit mit einem Fahrzeug).
- Eine Zubuchung weiterer Leistungen darf für den Kunden in keinem Fall verpflichtend sein
Thema: Abrechnung
Wie funktioniert die Abrechnung?
- Zukünftig erstellen wir bei jedem Ankauf eines Partner-Erlebnisgutscheines eine entsprechende Bestätigung.
- Dieser wird im Partnerportal in Ihrem persönlichen Account hinterlegt und steht wie bisher nach der Durchführung des Erlebnisses zur Abrechnung bereit.
- Bei Abrechnung erhalten Sie künftig von uns eine Gutschrift, die als Rechnungsersatz gilt und alle umsatzsteuerlich relevanten Merkmale umfassen wird. Sie stellen uns also keine Rechnung. Damit wir die Gutschrift korrekt erstellen können, werden wir zu gegebener Zeit einige (Steuer-)Daten von Ihnen abfragen.
- Nach Abrechnung erfolgt unmittelbar die Auszahlung des Einkaufspreises bzw. der Summe der Einkaufspreise aller abgerechneten Gutscheine, gemäß den vereinbarten Zahlungszielen.
Verändern sich die Zahlungsbedingungen?
- Nein, die vereinbarten Abrechnungskonditionen bzw. Zahlungsbedingungen bleiben genauso wie bisher.
- Die in den bisherigen Leistungsübersichten vereinbarten Auszahlungsbeträge/ Zahlbeträge/ Mindestauszahlungsbeträge bleiben in der Höhe unverändert und stellen zukünftig unseren „Einkaufspreis“ dar.
Was passiert bei der Einlösung von „Altgutscheinen“?
- Bei der Einlösung von Gutscheinen, die Jochen Schweizer oder mydays vor der Umstellung auf das „Voucher4Voucher“-Modell verkauft haben, kaufen wir ebenfalls einen Partner-Erlebnisgutschein bei Ihnen an. Die Höhe des Einkaufspreises orientiert sich aber wie bisher am Verkaufsdatum des eingelösten Jochen Schweizer- oder mydays-Gutscheines.
- Im Falle von verlängerten Gutscheinen erhalten Sie bei der Abrechnung, sofern sich die Auszahlungsbeträge verändert haben, den erhöhten Auszahlungsbetrag als ”Einkaufspreis”, gedeckelt auf 10% pro Verlängerungsjahr (maximal möglich ist eine Erhöhung auf +30%) bzw. bis zum aktuellen Einkaufspreis. Hier verändert sich nichts zum bestehenden Prozess

Kann ich einen JSMD-(Wert)Gutschein abrechnen?
- Nein, JSMD-Gutscheine dürfen von Ihnen aus regulatorischen Gründen nicht angenommen werden und können nicht bei uns abgerechnet werden (als JSMD-Gutschein zählen dabei auch Erlebnisboxen u.ä.).
- Abrechenbar sind ausschließlich die von uns bei Ihnen angekauften Partner-Erlebnisgutscheine. Sollten sich Kunden ohne Partner-Erlebnisgutschein bei Ihnen melden, vereinbaren Sie keine Termine und führen Sie das Erlebnis nicht durch, bevor der Kunde seinen JSMD-Gutschein bei uns eingelöst hat und wir von Ihnen einen entsprechenden Partner-Erlebnisgutschein angekauft haben.
Thema: Erlebnispreise
Wie kann ich zukünftig meine Preise anpassen?
- Wenn sich Ihre Verkaufspreise ändern, teilen Sie uns das wie gewohnt mit und wir veranlassen eine Vertragsanpassung für den Einkaufspreis.
- Bitte beachten Sie, dass eine Preisanpassung zukünftig nur noch maximal einmal pro Jahr möglich ist. Nur so ist es uns möglich, das Preisrisiko zu tragen und den Kunden eine Leistungs- und Preisgarantie für ihre Jochen Schweizer- oder mydays-Gutscheine zu geben.
- Natürlich muss auch weiterhin dem Kunden mit Partner-Erlebnisgutschein die entsprechende Leistung ohne Einschränkung oder Zuzahlung gewährt werden.
Thema: Zeitplan
Wie ist der Zeitplan der Umstellung?
- Den genauen Zeitpunkt der Umsetzung des neuen Modells können wir noch nicht exakt vorhersagen, da die Umstellung mit erheblichen Aufwänden und hohen Investitionen verbunden ist; auch eine aufsichtsrechtliche Freigabe steht noch aus. Der Start wird aber voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 2024 erfolgen. Wir werden Sie auf jeden Fall rechtzeitig informieren.
- Zum Start der Umstellung können wir ausschließlich Partner-Erlebnisgutscheine ankaufen, wenn der neue Rahmenvertrag unterschrieben ist. D.h. sollte uns der neue Rahmenvertrag nicht von Ihnen unterschrieben vorliegen, müssen wir zum Start der Umstellung alle Erlebnisse aus dem aktiven Verkauf und der Einlösung nehmen .
Was passiert bis zum Zeitpunkt der Umstellung?
Bis zur Umstellung bleibt der bisherige Rahmenvertrag gültig.
Was passiert, wenn ich den neuen Vertrag nicht unterschreibe?
- Zum Start der Umstellung können wir ausschließlich Partner-Erlebnisgutscheine ankaufen, wenn der neue Rahmenvertrag unterschrieben ist. D.h. sollte uns der neue Rahmenvertrag nicht unterschrieben zurückgeschickt werden, müssen wir zum Start der Umstellung alle Erlebnisse aus dem aktiven Verkauf und der Einlösung nehmen.
- Aufgrund der regulatorischen Auflagen des bisherigen Vermittlergeschäfts können wir es Ihnen leider nicht ermöglichen, beim bisherigen Vermittler-Modell zu bleiben. Wir bitten Sie dafür um Ihr Verständnis.
Was ist mit den bisherigen AVB?
Die bisherigen AVB entfallen, da wir alle wesentlichen Punkte im neuen Rahmenvertrag geregelt haben.